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Abrufphase

Bei der Vereinbarung einer Abrufphase (auch "Dispositionsphase" genannt) kann man sich über eine bestimmte Zeitstrecke vor dem Vertragsablauf (z.B. die letzten fünf Jahre) die jeweils erreichte Erlebensfallleistung aus der Versicherung zu einem selbst zu wählenden Zeitpunkt auszahlen lassen.
Dies hat den Vorteil, dass man sich bei Vertragsabschluss nicht genau festlegen muss, wann die Versicherung auslaufen soll. Damit kann die Versicherungsleistung zum Beispiel genau zum Beginn des Ruhestands abgerufen werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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