Versicherungslexikon

Alterseinkünfte-Gesetz

Alterseinkünfte-Gesetz ab 1.1.2005
(auch: Altersvermögensgesetz od. Alterseinkommensgesetz)

Ziel des AltEinkG ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und den Beamtenpensionen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 06.03.2002 festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen verfassungswidrig ist.

Der Gesetzgeber war durch dieses Urteil gezwungen, für eine Gleichbehandlung zu sorgen. Dies geschieht in einer Übergangszeit von 35 Jahren. Nach Zustimmung des Bundesrates 2004 zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses trat das Alterseinkünftegesetz 2005 in Kraft. Zugleich hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Bedingungen für die Altersvorsorge durch Steuervergünstigungen zu verbessern und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente) zu erhöhen.

Kernpunkte der Reform (3-Schichten-Modell)

1.) Basisversorgung

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung
  • landwirtschaftliche Alterskassen
  • private Basisrente (Rürup)

2.) Zusatzversorgung

  • betriebliche Altersversorgung
    - Direktversicherung
    - Pensionskasse
    - Unterstützungskasse
    - Pensionsfonds
    - Pensionszusage
  • Riester-Rente

3.) Kapital-Anlage-Produkte

  • private Kapital- und Rentenversicherungen o. Förderungen
  • Fondsprodukte
  • Bankprodukte

    Kernpunkt ist die Steuerfreistellung der Beiträge zur 1. und 2. Schicht und die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen.

Rentenversicherung, gesetzliche [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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