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Anschlussversicherung

Bei einer Versicherung auf "verbundene Leben" sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert. Stirbt eine der versicherten Personen vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das Recht, unter bestimmten Bedingungen den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen. Voraussetzung dafür ist auch, dass das bisher versicherte Todesfallkapital und der bisher vereinbarte Ablauftermin der Versicherung nicht überschritten werden und die Versicherung durch laufende Beitragszahlung voll in Kraft ist. "Verbundene Leben" bedeutet, dass die Leben mehrerer Personen in einem Versicherungsvertrag versichert sind. Dies können beispielsweise Lebenspartner oder Geschäftspartner sein. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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