Arbeitslosenversicherung, gesetzliche
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine zur Sozialversicherung gehörende Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit nichtselbstständiger Arbeitnehmer.
Der Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beläuft sich im Jahr 2007 auf 4,2 des Bruttolohns (2006: 6,5 ). Dieser Beitrag ist jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leisten.
Seit Februar 2006 wird das Arbeitslosengeld, das aus der Arbeitslosenversicherung stammt (= Arbeitslosengeld I), maximal für 12 Monate gezahlt (vorher: 32 Monate). Ausnahme: Arbeitslose über 55 Jahren erhalten 18 Monate lang Arbeitslosengeld I.
Das sogenannte Arbeitslosengeld II, dass im Rahmen der Hartz-Reformen die alte Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ersetzt hat, wird nicht aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gezahlt, sondern ist steuerfinanziert. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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