Start » Versicherungslexikon » Lebensversicherung Lexikon » Arztanordnungsklausel

Arztanordnungsklausel

Ist die Versicherungsgesellschaft der Meinung, dass eine bestimmte Therapie die Ursachen für eine vorliegende Berufsunfähigkeit beseitigen könnte, kann Sie den Versicherten zur Durchführung der Therapie verpflichten. Kommt der Versicherte der Aufforderung der Versicherungsgesellschaft nicht nach, können die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden.
Viele Versicherer verzichten allerdings auf diese Arztanordnungsklausel. Somit kann der Versicherte nicht zu einer Therapie gezwungen werden, der er nicht vertraut. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Lebensversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Lebensversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de