Aufschubzeit
Der Begriff Aufschubzeit steht für den Zeitraum zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung bis zur ersten Rentenzahlung.
Während der Aufschubzeit wird das für die Rentenzahlung erforderliche Kapital durch die Entrichtung des laufenden Beitrags im Rahmen eines Sparvorganges angesammelt. Nach Ablauf der Aufschubzeit wird die vereinbarte Rente oder Ablaufleistung ausgezahlt. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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