Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung ist die bekannteste Form einer Term-Fix-Versicherung. Die Versicherungsleistung wird in jedem Fall zu einem festen (fixen) Termin ausgezahlt. Sollte die versicherte Person vorher versterben, wird die Versicherung ohne Beitragszahlung fortgeführt. Der Bezugsberechtigte erhält die gleiche Ablaufleistung, als wenn die Beiträge bis zum Schluss gezahlt worden wären.
Diese Versicherungsart eignet sich deshalb besonders zur Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung der Kinder. Stirbt der Versorger (z.B. der Vater), so erhält das Kind mit 18 oder zum sonstigen vereinbarten Alter das angesammelte Kapital. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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