Beispielrechnungen
Beispielrechnungen zur Lebensversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch nicht garantiert werden, da die Höhe der tatsächlich zukünftig vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten abhängt. Die vom Versicherer den Kunden vorgelegten Beispielrechnungen müssen jedoch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) genehmigt werden. Dieses geschieht erst dann, wenn der Nachweis der Finanzierbarkeit erbracht ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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