Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind. Von über dieser Grenze liegenden Gehaltsanteilen zahlen Sie keine Beiträge.
Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2009:
Gesetzliche Rentenversicherung
5.400,- € (West), 4.550,- € (Ost)
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
5.400,- € (West), 4.550,- € (Ost)
Gesetzliche Krankenversicherung
3.675,- € brutto pro Monat (Ost & West)
Gesetzliche Pflegeversicherung
3.675,- € brutto pro Monat (Ost & West) [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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