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Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit (also vor Rentenbeginn), kann die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich der darauf entfallenen Überschussbeteiligung vereinbart werden.
Neuerdings gibt es auch Tarife am Markt, bei denen der Versicherte nach Einsetzen der Rentenzahlung das in der Versicherung noch vorhandene Kapital jederzeit in einer Summe abrufen kann. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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