Beitragsverrechnung
Form der Gewinnverwendung bzw. Überschussbeteiligung, bei der die laufend zugeteilten Gewinnanteile zur Verrechnung mit dem Beitrag verwendet werden.
Bei dieser Form der Gewinnverwendung erhöht sich der Versicherungsschutz nicht durch die Gewinnbeteiligung (eventuell durch andere Faktoren: Dynamik etc.).
Stattdessen reduzieren sich die zu zahlenden Beiträge gegenüber dem eigentlichen Beitrag zum Teil erheblich (bis über 50%). Wenn sicher gestellt ist, dass die gewählte Versicherungssumme langfristig den Bedarf deckt, sollte diese Gewinnverwendungsart gewählt werden, um den Beitragsaufwand möglichst gering zu halten. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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