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Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge von ärztlich nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben.
Die andere Tätigkeit muss aufgrund der Ausbildung und Erfahrung, bzw. den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Dann erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus der Versicherung. Je nach speziellen Versicherungsbedingungen kann die Gesellschaft Sie aber auch auf einen anderen Beruf verweisen.

Erwerbsminderung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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