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Deckungskapital

Das Deckungskapital ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Summe der mit dem Rechnungszins verzinslich angesammelten Sparbeiträge. Die Sparbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung werden vom Versicherer vereinnahmt, mit dem Rechnungszins der Deckungsrückstellung verzinst und zur Finanzierung des garantierten Erlebensfallkapitals verwendet. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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