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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Steuer der natürlichen Person (Gegensatz: juristische Person). Laut § 1 EStG ist derjenige unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, der in Deutschland einen Wohnsitz hat. Entsprechend § 2 EStG ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt:

Summe der Einkünfte
(aus 1. Land- und Forstwirtschaft, 2. Gewerbebetrieb, 3. selbstständiger Arbeit, 4. nichtselbstständiger Arbeit, 5. Kapitalvermögen, 6. Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte)
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
- Kinderfreibeträge
- Haushaltsfreibetrag
- sonstige Freibeträge
= zu versteuerndes Einkommen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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