Einlöseprinzip
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags.
Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
Die erweiterte Einlösungsklausel sieht vor, dass Versicherungsschutz auch schon ab Vertragsbeginn besteht, wenn der Erstbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn gezahlt wird. In der Praxis reicht auch eine Einzugsermächtigung für das Versicherungsunternehmen aus. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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