Eintrittsalter
Der Begriff Eintrittsalter meint das Alter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn. Zur Berechnung gibt es verschiedene Methoden:
1) Eintrittsalter = Kalenderjahr minus Geburtsjahr (Kalenderjahrmethode)
2) Eintrittsalter = Alter am Geburtstag, der dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt (Halbjahresmethode, häufigste Methode)
3) Eintrittsalter = Alter bei Beginn der Versicherung [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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