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Ersatzzeiten

Zeiten ohne Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war. Beispielsweise durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung oder Flucht. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung mitberücksichtigt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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