Geldwäschegesetz
Zweck des Geldwäschegesetzes (GWG) ist das Aufspüren von Gewinnen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Das GWG regelt:
- Identifizierungspflichten (Wer zahlt ein?),
- Aufzeichnungspflichten (Kopie des Ausweises archivieren),
- Aufbewahrungspflichten (bis zu 6 Jahre nach Beendigung der Geschäftsverbindung),
- Anzeige- und Rechtsfolgen bei Verstößen. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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