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Gewinnverband, Abrechnungsverband

Gewinnverbände werden zur gerechten Verteilung der Überschüsse getrennt nach Angebotsformen gebildet. So ermitteln die Unternehmen die in den einzelnen Angebotsformen erzielten Gewinne getrennt, z.B. für gemischte Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, private Berufsunfähigkeitsversicherungen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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