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Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung)

Eine Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung) ist eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt für folgende Versicherungsfälle: Tod des Versorgers, Ablauf des Vertrages und Heirat. Das Kind ist mitversicherte Person. Bei Tod des Kindes kommt es zur Beitragsrückerstattung. Beim Tod des Versorgers entfällt die weitere Beitragszahlung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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