Höchststeuersatz
Ab einem Einkommen von 118 000 Euro bei Alleinveranlagung bzw. von 236.000 Euro bei Zusammenveranlagung steigt der Steuersatz nicht weiter an. Der Höchststeuersatz beträgt derzeit 48,5% (Stand: 2002). [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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