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Kapitaldeckungsverfahren

Finanzierungsform der privaten Lebensversicherung. Zur Deckung zukünftiger Leistungen wird Kapital zurückgestellt - kurz: jeder spart für sich selbst an. Dagegen funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung, wie auch alle anderen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung, nach dem Umlageverfahren, das heißt die Beitragszahlungen der Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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