Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Lebensversicherung auf den sogenannten Todes- und Erlebensfall. Bei dieser Form der Altersvorsorge besteht zusätzlich zu einem Kapitalansparvorgang eine Absicherung gegen das Risiko eines Todesfalls der versicherten Person. Die meist langfristigen Verträge werden überwiegend zur Altersvorsorge oder zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt.
Für vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge erfolgt die Auszahlung bei Vertragsablauf steuerfrei, wenn:
- der Vertrag mindestens 12 Jahre lief,
- die Beitragszahlung mindestens 5 Jahre betrug und
- ein Todesfallschutz von mind. 60 % besteht.
Monatliche Rentenzahlungen müssen, nach altem Recht, nur zum Ertragsanteil versteuert werden. Bei vorzeitiger Beendigung fällt bei Alt-Verträgen noch die Kapitalertragssteuer an.
Für Verträge, die nach dem 01.01. 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass der Kapitalertrag bei Vertragsablauf zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird, wenn:
- der Vertrag mindestens 12 Jahre lief,
- der Vertrag erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres endet.
Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Ertragsanteil voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Steuerlast kann jedoch bei flexiblen (z. B. aktuellen fondsgebundenen) Verträgen durch die Entnahme von Teilbeträgen auch auf mehrere Jahre verteilt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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