Start » Versicherungslexikon » Lebensversicherung Lexikon » Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche

Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche

Der Versicherungsnehmer (VN) kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres ganz oder teilweise kündigen. Bei Ratenzahlung kann die Kündigung auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Lebensversicherung einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Versicherer hat kein ordentliches Kündigungsrecht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Lebensversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Lebensversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de