Lebensversicherung, kapitalbildende
Klassische Form der Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, häufig auch gemischte Lebensversicherung genannt. Die Leistung besteht in der Zahlung eines Todesfallkapitals bei Tod der versicherten Person oder eines Erlebensfallkapitals bei Erleben des Vertragsablaufes. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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