Pensionszusage
Die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer direkte Alters-, Hinterbliebenen- und/oder Invaliditätsleistungen zu, ohne Zwischenschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers wie bei den mittelbaren Durchführungswegen der bAV Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die ihm zugesagten Leistungen. Im Versorgungsfall haftet der Arbeitgeber mit seinem Betriebs- bzw. Privatvermögen (je nach Gesellschaftsform des Unternehmens) dafür, dass das erforderliche Kapital vorhanden ist. Die vertragliche Gestaltung der Pensionszusage ist sehr flexibel und hinsichtlich ihrer Höhe i. d. R. nicht begrenzt. Leistungen können in Form einer lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalzahlung zugesagt und erbracht werden. Grundform der Pensionszusage ist die sog. Festbetragszusage, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusage auf einen festgelegten Versorgungsbetrag erteilt. Dieser Durchführungsweg wird überwiegend von leitenden Angestellten und Unternehmern bevorzugt.
Altersvorsorge, betriebliche [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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