Pflegerentenversicherung, selbstständige
Die gesetzliche Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt) kann um eine private Pflegerentenversicherung ergänzt werden. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. In diesem Fall wird abhängig von der Pflegestufe eine lebenslängliche Rente gezahlt.
Bei der selbstständigen Pflegerentenversicherung lässt sich zusätzlich eine Altersrente vereinbaren, die ab einem festgesetzten Alter die Pflegerente ablöst. Daneben lässt sich auch eine Todesfallleistung einschließen, die je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet sein kann. Eine Pflegerentenversicherung kann auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden, allerdings nicht mit den eben genannten Zusatzvereinbarungen. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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