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Pflegeversicherung, gesetzliche

1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Es besteht Versicherungspflicht für nahezu alle Bürger. Aus der Pflegeversicherung werden ambulante und stationäre Pflegeleistungen erbracht. Analog zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Umlageverfahren, das heißt: die laufenden Beiträge der Arbeitnehmer werden im Leistungsfall direkt an Versicherte ausgezahlt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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