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Rechnungszins, Rechnungszinsfuß

Der Rechnungszins ist der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Grunde gelegte Zinsfuß. Bei der Beitragskalkulation geht der Versicherer davon aus, dass die Beitragsanteile, die für die Kapitalanlage bestimmt sind, verzinslich angelegt werden. Die so erwirtschafteten Beträge sind Bestandteil der Versicherungsleistung. Je höher der Rechnungszins, desto geringer die Beiträge bei gleicher Leistung.
Der Höchstrechnungszinsfuß wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) in Anlehnung an den Zinssatz von Staatsanleihen und unter Einhaltung bestimmter Obergrenzen festgelegt und beträgt 3,25 Prozent für Versicherungsverträge ab dem 01.07.2000. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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