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Rentenartfaktor

Bestandteil der Rentenformel, der die Art der Rente in die Berechnung der Rentenhöhe einbringt:
Altersrente 1,0
Volle Erwerbsminderungsrente 1,0
Teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5
BU-Rente 0,6667
EU-Rente 1,0
Erziehungsrente 1,0
kleine Witwen-/Witwerrente 0,25
große Witwen-/Witwerrente 0,6
Halbwaisenrente 0,1
Vollwaisenrente 0,2 [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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