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Rentengarantiezeit

Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichergestellt werden, dass die Rente unabhängig vom Tod des Versicherten mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird. Es ist auch möglich, dass sich ein Erbe die noch innerhalb der Rentengarantiezeit ausstehenden Zahlungen durch eine Kapitalabfindung abgelten lässt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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