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Rückstellung

Ein Teil der an Sie, als Versicherungsnehmer, zurückgeführten Gewinnanteile wird zurückgestellt und mit einer Verzögerung von etwa 2 Jahren gutgeschrieben. So kann der Versicherer trotz schwankender Überschüsse eine relativ gleichmäßige Überschussbeteiligung gewährleisten (Puffer-Funktion). Die bei Vertragsablauf zurückgestellten Beträge werden Ihnen als Schlussüberschuss ausgezahlt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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