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Rürup-Rente

Seit 2005 gibt es mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich gefördert Altersvorsorge: Die so genannte Rürup-Rente. Sie ist im 3-Schichten-Modell des Alterseinkünftegesetzes in der 1. Schicht (Basisversorgung) zu finden.
Die Rürup-Rente entspricht in ihren Leistungskriterien zwar der Gesetzlichen Rente; jedoch ist die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung darf bei der Rürup-Rente der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup-Rente kann als konventionelle oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Alterseinkünfte-Gesetz [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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