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Selbstständige

Selbstständige sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht abhängig beschäftigt. Selbstständige sind im Allgemeinen nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Für einige Gruppen von Selbstständigen besteht eine Pflichtversicherung bzw. die Möglichkeit, in die Pflichtversicherung freiwillig einzutreten. Beispielsweise selbstständige Künstler, Publizisten, Hebammen und Handwerker. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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