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Sparanteil, Sparbeitrag

Der Sparanteil umfasst diejenigen Teile des Nettobeitrags, die nicht für die Deckung der Todesfallleistungen (Risikotragung) benötigt werden. Er dient zur Finanzierung der vertraglich zugesicherten Erlebensfallleistung, indem diese Beitragsbestandteile mit einer garantierten jährlichen Verzinsung in Höhe des Rechnungszinsfußes angespart werden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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