Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz
Der Spitzensteuersatz ist der Satz, mit dem die oberste Einkommensstufe (also auch der letzte Euro des zu versteuernden Einkommens) versteuert wird. Der Spitzensteuersatz steigt mit zunehmenden Einkommen bis zum Höchststeuersatz an, der momentan bei 42,00 % (Stand: 2008) liegt.
Der Grundfreibetrag liegt in 2008 weiter bei 7.664,- €, der Anfangssteuersatz liegt bei 15,00 %.
Durch das Alterseinkünftegesetz veränderte sich die Berechnung steuerfreier Sonderausgaben, was sich auch bei der Lohnsteuerberechnung bemerkbar macht, ebenso bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Lebensversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Lebensversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
