Steuerersparnis
Der Staat fördert die private Altersvorsorge seiner Bürger auf verschiedene Weise. Lebensversicherungen sind steuerlich begünstigt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
erfüllen.
Steuerersparnis durch Beiträge:
Beiträge zu steuerlich begünstigten Vertragsformen können im begrenzten Rahmen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge gehören zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen. Besonders Selbstständige und Beamte können dadurch erhebliche Steuervorteile erzielen.
Einkommensteuerfreie Leistungen:
Todesfallleistungen und garantierte Erlebensfallleistungen sind einkommensteuerfrei. Dieses gilt auch für die Überschussanteile, wenn der Lebensversicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat, es sich um eine laufende Beitragszahlung (von mindestens fünf Jahren) handelt, die garantierte Todesfallleistung während der ganzen Laufzeit mindestens 60% der Beitragssumme beträgt.
Andernfalls ist eine 25 prozentige Kapitalertragsteuer auf die Gewinnanteile zu entrichten. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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