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Tilgungsversicherung

Zur Finanzierung von Bauvorhaben kann eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen werden, mit deren Erlebensfallkapital ein Darlehen zurückgezahlt wird. Bei einer solchen Tilgungs- oder Hypothekenversicherung werden Darlehenslaufzeit und Versicherungsdauer aufeinander abgestimmt. Das Darlehen bleibt während der Versicherungsdauer immer gleich, da keine laufende Tilgung vorgenommen wird (Tilgungsaussetzung). In dieser Zeit fallen Zinsen für das Darlehen in konstanter Höhe und Beiträge für die Versicherung an. Mit dem Erlebensfallkapital wird am Ende der Versicherungsdauer das Darlehen in voller Höhe abgelöst. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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