Todesfallkapital, Todesfallleistung, Todesfallsumme
Das Todesfallkapital bzw. die Todesfallleistung ist der Betrag, der im Falle des Todes der versicherten Person an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Todesfallsumme und einer eventuell bis zum Todestag aufgebauten Gewinnbeteiligung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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