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Todesfallversicherung, lebenslängliche

Form der Kapital-Lebensversicherung zur Abdeckung des Todesfallrisikos, die hauptsächlich in der Form der Sterbegeldversicherung auftaucht. Im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung deckt sie das Risiko nicht zeitlich begrenzt, sondern bis ans Lebensende der versicherten Person ab. Verwendungszweck ist hauptsächlich die Bezahlung der Bestattungskosten oder auch die Finanzierung der Erbschaftssteuer. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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