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Umlageverfahren

Die Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt seit der ersten Rentenreform im Jahre 1957 nach dem so genannten Umlageverfahren:
Die heutigen Renten werden aus den Beiträgen der heute Berufstätigen direkt finanziert. Die späteren Ansprüche auf Rente finanzieren sich wiederum über die Beiträge der nächsten Generation.
Folge: Die Finanzierbarkeit einer Rente ist nicht abhängig vom eigenen Beitrag, sondern vom Beitragsaufkommen der jeweils folgenden Generation. Daher spricht man bei der umlagefinanzierten Rente vom "Generationenvertrag". [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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