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Umwandlungsrecht, Umtauschrecht

Meistens kann eine Risiko-Lebensversicherung bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine gemischte Lebensversicherung mit gleicher Todesfallleistung umgetauscht werden. Das Umtauschrecht gilt jedoch nicht für eine eventuell eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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