Unfall
Aus den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherungen:
AU 94 § 1:
(3) Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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