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Verbraucherinformationen

Der Lebensversicherer ist verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben auszuhändigen. Dazu gehören u.a.:
- Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers
- Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des VR
- Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Sektor Versicherungsaufsicht)
- Laufzeit des Vertrages
- Beitrag, Zahlungsweise
- Bindefrist des Antrags
- Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt
- Informationen zur steuerlichen Behandlung
- Übersicht über die garantierten Leistungen (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungssumme)
- Grundsätze zur Überschussermittlung und -verteilung
Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Antragsteller die Verbraucherinformationen komplett erhält, hat er das Rücktritts- oder Widerspruchsrecht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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