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Versicherte Person (VP)

Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Wenn die VP nicht mit dem Versicherungsnehmer (VN) übereinstimmt, ist die schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag nichtig. Die Daten der versicherten Person bilden die Grundlage für die Einschätzung des zu übernehmenden Risikos. Die zu versichernde Person ist verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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