Versicherungsbeginn
formeller Beginn: Zustandekommen des Versicherungsvertrages durch Aushändigung der Police.
technischer Beginn: Grundlage für die Beitragsberechnung.
materieller Beginn: Einsetzen des Versicherungsschutzes durch Einlösen des Erstbeitrags. Es kann jedoch auch ein vorläufiger Versicherungsschutz vom Tag der Antragstellung gewährt werden. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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