Versicherungsleistung, beitragsfreie
Die beitragsfreie Versicherungssumme ergibt sich, wenn das zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vorhandene Deckungskapital (abzüglich eventueller Beitragsrückstände) als Einmalbetrag für die Berechnung einer neuen Versicherungsleistung dient. Unterschreitet das beitragsfreie Todesfallkapital einen bestimmten Mindestwert (z.B. 500 Euro), so erlischt der Vertrag und es wird der gegebenenfalls vorhandene Rückkaufswert ausgezahlt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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