Versicherungspflicht
In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind grundsätzlich alle Personen versichert, die gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigt sind. Versicherungspflicht besteht auch bei Kindererziehung, bei Bezug bestimmter Sozialleistungen und für die Zeit der Wehrpflicht beziehungsweise des Ersatzdienstes. Nicht versicherungspflichtig sind, bis auf wenige Ausnahmen, Selbstständige. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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