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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherer verpflichtet sich, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers abzusichern und bei Eintritt des Versicherungsfalles die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, seine vertraglichen Obliegenheitspflichten zu erfüllen und den Beitrag vereinbarungsgemäß an den Versicherer zu zahlen.

In der Risikolebensversicherung verpflichtet sich der Versicherer, die vereinbarte Todesfallleistung an die im Versicherungsvertrag benannte Person auszuzahlen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. In der Kapitallebensversicherung erbringt der Versicherer bei Tod des Versicherten ebenfalls die vereinbarte Todesfallleistung, im Erlebensfall zahlt er die vertragliche Ablaufleistung an den Versicherungsnehmer aus. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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