Versorgungskapital
Bei Erteilung einer Kapitalzusage im Versicherungsfall (Todesfall, Erlebensfall) zu zahlendes Kapital. Das Versorgungskapital muss so groß sein, dass die monatliche Versorgungslücke jeweils durch den Zinsertrag geschlossen werden kann, ohne das Kapital anzugreifen. Das Versorgungskapital wird häufig ausgehend von der monatlichen Versorgungslücke mit dem Berechnungsfaktor 200 ermittelt, z.B.:
250€ x 200 = 50.000€. Dabei wird unterstellt, dass eine Kapitalverzinsung von 6% gewährleistet ist. Aus dem Kapital könnte eine lebenslängliche Rente in Höhe von 250€ entnommen werden, ohne dass das Kapital aufgezehrt wird. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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